Verein der Freunde des GCE

Mitgliedschaftsbedingungen

Kurz gefasst, was mit dem Beitritt gilt. Maßgeblich ist die Satzung des Vereins.

1. Beitritt

Mitglied werden kann jede natürliche und juristische Person, die die Ziele des Vereins unterstützt. Der Antrag wird schriftlich oder über dieses Formular gestellt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung durch den Verein.

2. Beitrag

Der Jahresbeitrag beträgt mindestens 15,00 €. Er ist nach § 6 der Satzung spätestens bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres zu entrichten. Bei einem Beitritt im laufenden Jahr wird für das Jahr des Beitritts kein anteiliger Beitrag erhoben; der volle Jahresbeitrag ist erstmals im darauffolgenden Januar fällig. Wer mehr geben möchte, kann den Beitrag im Antrag frei höher wählen und ihn jederzeit anpassen lassen.

Beispiel: Wer im Juni 2026 beitritt, zahlt für 2026 keinen Beitrag. Der erste volle Jahresbeitrag wird Mitte Januar 2027 fällig.

Bei Teilnahme am Lastschriftverfahren zieht der Verein den Beitrag vom angegebenen Konto ein. Die Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden; der Beitrag ist dann zu überweisen.

3. Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist schriftlich oder über den persönlichen Link in jeder Vereins-E-Mail zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.

4. Ihre Daten

Der Verein verarbeitet die Angaben aus dem Antrag ausschließlich für die Mitgliederverwaltung, den Beitragseinzug und die Information der Mitglieder. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt — ausgenommen die Übermittlung der Lastschriftdaten an die Bank des Vereins. Näheres in der Datenschutzerklärung.

Über den persönlichen Link in jeder Vereins-E-Mail können Sie Ihre Daten einsehen, Kontaktangaben selbst ändern, den E-Mail-Versand steuern und eine Datenauskunft abrufen.

5. Nachrichten des Vereins

Einladungen zur Mitgliederversammlung und Mitteilungen zum Beitrag gehören zur Mitgliedschaft und werden an alle Mitglieder verschickt. Newsletter, Einladungen zu Veranstaltungen und Spendenaufrufe können Sie jederzeit abbestellen.

6. Änderungen

Freunde des Gymnasiums Christian-Ernestinum Bayreuth e.V. kann diese Bedingungen anpassen, wenn Satzung oder Beitragsordnung sich ändern. Die Mitglieder werden darüber informiert.

Stand: 02.10.2026